Mauersberger und Kollegen ../.. Rechtsanwälte und Fachanwälte Sun, 17 Mar 2024 18:08:23 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 Scheidungsvereinbarung ../../scheidungsvereinbarung/ ../../scheidungsvereinbarung/#respond Sat, 09 May 2009 07:14:56 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=390
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Dieser Artikel wurde unter Berücksichtigung der bis 31.08.2009 geltenden Rechtslage verfasst.

Die ab 01.09.2009 gültigen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt folgender Beitrag: Scheidungsvereinbarung ab 01.09.2009

Scheidungsvereinbarung-Wann ist eine notarielle Vereinbarung erforderlich?

Im Falle einer einverständlichen Ehescheidung empfiehlt es sich, frühzeitig die Trennungsfolgen in einem schriftlichen Einigungspapier festzuhalten. Teilweise schreibt der Gesetzgeber jedoch die besondere Form der notariellen Beurkundung vor. Hier möchten wir die wichtigsten Punkte darstellen, die in einer Scheidungsvereinbarung enthalten sein sollten:

  1. Sorgerecht/Umgang Kinder
  2. Unterhalt für die Kinder
  3. Trennungsunterhalt Ehegatte
  4. nachehelicher Unterhalt Ehegatte
  5. Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung
  6. Hausratsteilung
  7. Nutzung der Ehewohnung

Die Familiengerichte verlangen im Rahmen einer einverständlichen Ehescheidung häufig die Vorlage eines Einigungspapiers. Gemäß § 630 ZPO ist hierfür sogar vorgeschrieben, dass das Einigungspapier als vollstreckbarer Titel vorliegen soll. Dies wird jedoch in der Praxis in aller Regel anders gehandhabt.
Viele Geriche verzichten auf die Vorlage des Einigungspapiers ganz, manchmal wird aber auch zumindest ein von den Eheleuten unterzeichnetes Schriftstück verlangt.

Davon zu trennen ist die Frage, für welche Fälle der Gesetzgeber vorschreibt, dass Ansprüche aus einer Vereinbarung nur dann rechtswirksam hergeleitet werden können, wenn die Vereinbarung auch notariell beurkundet ist.

Vereinbarungen zum Umgang und zur Elterlichen Sorge sind nicht zwingend notariell zu beurkunden. Es können sich im nachhinein ohnehin schnell Änderungen ergeben, weil sich die Umstände ändern, so dass an der ursprünglichen Vereinbarung nich festgehalten werden kann.

Bitte orientieren Sie sich immer daran, was für Ihre Kinder wirklich sinnvoll ist. Die Kinder leiden unter einer Trennung ohnehin am meisten.

Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist gesetzlich nicht möglich.
In der Praxis tauchen gelegentlich Freistellungsvereinbarungen auf, wonach sich ein Elternteil verpflichtet, die Unterhaltszahlung für den anderen Elternteil zu übernehmen. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten. Eine notarielle Vereinbarung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Eine Vereinbarung zum Trennungsunterhalt ist nur bedingt möglich, da ein Verzicht auf diesen Unterhalt per Gesetz generell unwirksam wäre. Dennoch ist es ratsam zumindest festzuhalten, ob die Parteien von einem solchen Unterhaltsanspruch ausgehen, ggf. auf welcher Grundlage oder ob ein solcher Unterhaltsanspruch aus Sicht der Parteien, nach den aktuellen Einkommensverhältnissen nicht besteht.

Die Formulierung könnte lauten:

“Wir sind uns darüber einig, dass ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenwärtig in Anbetracht der beiderseitigen Einkommensverhältnisse nicht gegeben ist.”

Die notarielle Beurkundung einer solchen Klausel ist nicht zwingend erforderlich.

Anders ist dies beim nachehelichen Unterhalt. Hier hat es eine Gesetzesänderung gegeben, auf Grund derer eine Vereinbarung vor Rechtskraft der Ehescheidung zum nachehelichen Unterhalt grundsätzlich notariell zu beurkunden ist!

Die übliche Klausel in Notarverträgen lautet bei einem Verzicht:

“Die Beteiligten verzichten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt und nehmen diesen Verzicht gegenseitig an.”

Wichtig: Auf Grund der neueren Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen sollte es nicht bei der bloßen Verzichtsklausel bleibe. Man sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, welche Vorkehrungen im Einzelfall sinnvoll sind, dass die Vereinbarung auch für wirksam erachtet wird.

Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich bzw. zur Gütertrennung sind immer notariell zu beurkunden! Von privatschriftliche Vereinbarungen ohne anwaltliche Beratung ist dringend abzuraten.

Vereinbarungen zum Hausrat können privatschriftlich ohne Notar getroffen werden zB:

“Den Hausrat haben wir abschließend geteilt und sind uns einig, dass insoweit keine wechselseitigen Ansprüche mehr bestehen. Vorsorglich vereinbaren wir, das jeder von uns Alleineigentümer der Gegenstände wird, die sich gegenwärtig in seinem Besitz befinden.”

Was die Vereinbarungen zur Ehewohnung betrifft, ist ebenfalls keine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. ZB. könnte eine Vereinbarung wie folgt aussehen:

“Wir sind uns darüber einig, dass die Ehewohnung zukünftig von der Ehefrau (oder Ehemann) allein genutzt werden soll. Der Ehemann (oder die Ehefrau) wird aus der Wohnung bis zum … ausziehen (alternativ-ist am …aus der Ehewohnung ausgezogen).

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Unterhalt/Unterhaltstabelle ../../unterhaltstabelle-2010/ ../../unterhaltstabelle-2010/#comments Fri, 05 Mar 2010 04:29:25 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=1159
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Der Anspruch auf Kindesunterhalt richtet sich grundsätzlich nach den Einkommensverhältnissen der Eltern. Ist nur ein Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet, z.B. weil der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung für das minderjährige Kind durch Betreuungsleistungen erfüllt, ist ausschließlich das Einkommen des zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil maßgeblich.

Abhängig vom Alter des Kindes lässt sich der entsprechenden Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltsbedarf entnehmen. Das hälftige Kindergeld ist  auf den Unterhaltsbedarf anzurechen, der Tabellenbetrag wird also entsprechend gekürzt. In den Unterhaltsleitlinien findet man auch eine Zahlbetragstabelle. In dieser sind die Unterhaltsbeträge nach Abzug des Kindergeldes ausgewiesen.

Download:

Unterhaltsleitlinien des Kammergerichts Berlin für alle Jahrgänge ab 2012

Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg für alle Jahrgänge ab 2018

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Kostenberechnungsprogramm ../../kostenberechnung-allgemein/ Sun, 24 Mar 2013 08:53:57 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=1713
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Hier geht es zu unserem Kostenberechnungsprogramm…

Die Kosten eines Rechtsanwaltes in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich in zivilrechtlichen oder familienrechtlichen Verfahren immer nach dem vom Gericht festzusetzenden Gegenstandswert. Die Gebühren sind für alle Rechtsanwälte gleich. Der Fachanwalt ist also auch nicht teurer als der Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzausbildung.
Die Gebühren richten sich insoweit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Hier können Sie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten abhängig vom Streitwert berechnen lassen:

(für Scheidungskosten bitte unser Berechnungsprogramm Scheidungskosten nutzen!)

Streitwert
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Kosten für Rechtsanwalt ../../kosten-rechtsanwalt/ ../../kosten-rechtsanwalt/#respond Tue, 16 Feb 2010 13:41:04 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=1137 Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In vielen Fällen müssen Rechtsanwälte streitwertabhängig abrechnen. Dies gilt zB. im Falle eines zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens. Wird beispielsweise ein Unterhaltsanspruch von monatlich 500 € geltend gemacht, gilt als Streitert der Jahresbetrag, in dem Fall 6000,00 €.

Hier können Sie die streitwertabhängigen Kosten einer anwaltlichen Inanspruchnahme berechnen lassen:

Kostenberechnung

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Rechtsberatung in Corona-Krisenzeiten ../../rechtsberatung-in-corona-krisenzeiten/ ../../rechtsberatung-in-corona-krisenzeiten/#respond Sat, 21 Mar 2020 14:12:49 +0000 ../../?p=4752
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Unser Alltag hat sich in den vergangenen Wochen einschneidend verändert. Wir alle müssen darüber nachdenken, ob und welche Dienstleistungen wir derzeit noch in Anspruch nehmen können und wollen. Gleichzeitig stellen sich Rechtsfragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, die sich überhaupt erst aus der aktuellen Situation ergeben haben.

Wir als Rechtsanwälte möchten uns der Herausforderung stellen und werden unseren Mandanten weiterhin uneingeschränkt zur Seite stehen. Soweit persönliche Besprechungen nicht möglich oder nicht gewünscht sind, stehen wir unseren Mandanten auch telefonisch oder per Videokonferenz zur Verfügung.

Sofern Gerichtstermine erforderlich sind, nehmen wir auch diese uneingeschränkt für unsere Mandanten wahr.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte in Potsdam ../../rechtsanwalte-und-fachanwalte-in-potsdam/ ../../rechtsanwalte-und-fachanwalte-in-potsdam/#respond Thu, 13 Jun 2013 05:55:23 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=4210 ../../rechtsanwalte-und-fachanwalte-in-potsdam/feed/ 0 Rechtsanwälte und Fachanwälte in Velten ../../rechtsanwalte-und-fachanwalte-in-velten/ ../../rechtsanwalte-und-fachanwalte-in-velten/#respond Thu, 13 Jun 2013 05:53:11 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=4208 ../../rechtsanwalte-und-fachanwalte-in-velten/feed/ 0 Rechtsanwälte und Fachanwälte in Falkensee ../../kanzleistandort-falkensee/ Mon, 10 Jun 2013 20:36:06 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=4206 Willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwälte und Fachanwälte in Falkensee.

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Pflichtteil der Ehefrau ../../pflichtteil-der-ehefrau/ ../../pflichtteil-der-ehefrau/#respond Fri, 02 Oct 2009 05:09:45 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=1041
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Die Höhe des Pflichtteilsanspruches richtet sich grundsätzlich danach, welcher gesetzliche Erbteil dem Pflichtteilsberechtigten zugestanden hätte, wenn er nicht durch Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wäre. Anders als der Erbanspruch ist der Pflichtteil lediglich ein Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbanteils.

Bei der Berechnung des Erbanteils der Ehefrau kommt man meistens zu dem Ergebnis, dass die Ehefrau die Hälfte des Erbes erhält. Dies hängt damit zusammen, dass die Eheleute ohne Ehevertrag im gestzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben und sich damit der Erbanteil, der eigentlich nur 1/4 beträgt, um ein weiteres 1/4 erhöht. Damit liegt der Gedanke nahe, dass der Ehefrau grundsätzlich ein Pflichtteilsanspruch von 1/4 zustehen müsste. Dies ist aber falsch.

Bei der Pflichtteilsberechnung spielt es überhaupt keine Rolle, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Die Ehefrau erhält immer nur einen Pflichtteil von 1/8. Allerdings kann daneben ein Zugewinnausgleichsanspruch bestehen, der jedoch gesondert dargelegt werden muss.

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Scheidungsantrag ../../scheidungsantrag/ ../../scheidungsantrag/#respond Fri, 30 Oct 2009 08:04:49 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=1072 Wir sind eine spezialisierte überörtliche Rechtsanwaltssozietät mit Kanzleien an folgenden Standorten:

Rechtsanwaltskanzlei Berlin

Rechtsanwaltskanzlei Falkensee

Rechtsanwaltskanzlei Velten

Rechtsanwaltskanzlei Teltow

Rechtsanwaltskanzlei Potsdam

Den Scheidungsantrag können Sie entweder online stellen oder Sie vereinbaren einen Besprechungstermin in einem unserer Büro.

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