Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist eine Akteneinsicht für den Rechtsanwalt unverzichtbar. Deshalb bietet sich folgender Verfahrensablauf an.
Über unsere
Webakte
erteilen Sie uns das Mandat zur Überprüfung Ihres
Bußgeldbescheides.
Der Rechtsanwalt beantragt dann die Gewährung von
Akteneinsicht und setzt sich anschließend mit Ihnen in
Verbindung. Sie besprechen mit dem Rechtsanwalt die
Möglichkeiten, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Besuchen Sie gegebenenfalls vorab unser Rechtsportal Verkehrsrecht.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 25. November 2009