Kommentare zu: Scheidung – Hauskredit https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidung-haus-kredit/ Rechtsanwälte und Fachanwälte Sat, 24 Feb 2024 10:03:55 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 Von: RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidung-haus-kredit/#comment-26 Mon, 11 Apr 2011 08:44:17 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=684#comment-26 Ob ein Ehegatte, der einen Kreditvertrag mit unterschrieben hat, aus der Schuldhaft entlassen wird, ist allein Sache der Bank. Diese bestimmt, welche Kriterien erfüllt sein müssen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig mit der Bank in Verbindung zu setzen und ggf. auch andere Finanzierungsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen.
Sollte die Bank die Zustimmung zur Schuldhaftentlassung verweigern, können für denjenigen Ehegatten, der seine Hälfte auf den anderen überträgt, andere Sicherungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Hierzu gehört z. B. die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung. In diesem Fall wird im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten vereinbart, dass der Ehegatte, der das Haus zu Alleineigentum übernimmt, den anderen Ehegatten von den Schulden freistellt und im Falle einer Verletzung dieser Freistellungsverpflichtung eine Rückauflassung an den anderen Ehegatten möglich ist.
Manchmal ist es auch denkbar, dass man die Eigentumslage so belässt, wie sie auch vor der Trennung war und lediglich eine Vereinbarung dazu trifft, ob an den Ehegatten auf Grund des Auszuges ein Nutzungsentgelt gezahlt werden soll. Dieses Nutzungsentgelt kann dann mit dem Anteil an den Kreditraten verrechnet werden. Häufig ist es so, dass der Kredit in etwa auch dem Wohnwert entspricht. Im Ergebnis kann es dann gerecht sein, dass derjenige, der im Haus verbleibt, die Kreditraten weiter allein bezahlt, der andere auf Grund seines Auszuges aber auch keine Entschädigung verlangen kann. Auf Dauer ist dies in aller Regel keine Lösung, da der im Haus verbleibende Ehegatte nicht die Kreditrate für ein Objekt allein bezahlen will, welches ihm nur zur Hälfte gehört. In Fällen, in denen ein Verkauf des Hauses aber unbedingt vermieden werden soll, kann eine solche Lösung durchaus für einen auch längeren Übergangszeitraum in Betracht gezogen werden.

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Von: RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidung-haus-kredit/#comment-25 Tue, 20 Apr 2010 05:21:20 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=684#comment-25 Sehr geehrte Frau Olbert,

für ein Erstberatungsgespräch mit einer Dauer von ca. 1/2 Stunde berechne ich ein Pauschalhonorar von 50,00 € zzgl. MwSt.

MfG
K.Mauersberger

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Von: RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidung-haus-kredit/#comment-24 Mon, 29 Mar 2010 06:58:52 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=684#comment-24 Sehr geehrter Herr Liebelt,

eine einzelfallbezogene Rechtsberatung ist auf diesem Wege leider nicht möglich. Eine ausführliche Beratung setzt immer voraus, dass gemeinsam der vollständige Sachverhalt besprochen wird, denn bekanntermaßen liegt die Tücke im Detail.
Gerne geben ich aber folgende Hinweise:
Unter Berücksichtigung der beiderseitigen Einkommensverhältnisse muss zunächst geprüft werden, ob und ggf. welche wechselseitigen Unterhaltsansprüche bestehen. Es könnte sein, dass die Nutzung des Hauses im Rahmen der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist, so dass bereits auf diesem Wege ein finanzieller Ausgleich zu Ihren Gunsten erfolgen kann.
Kommt ein Unterhaltsanspruch nicht in Betracht, muss ein Anspruch auf Nutzungsentgelt geltend gemacht werden, möglichst schriftlich, wegen des Nachweises.
Vielleicht hilft ein anwaltliches Schreiben an Ihre Ehefrau zwecks Aufklärung über die möglichen finanziellen Folgen, falls sich die Ehefrau weiterhin weigert, an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken.
Schlussendlich kommt eventuell ein Antrag auf Teilungsversteigerung in Frage.

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Von: RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidung-haus-kredit/#comment-23 Sun, 14 Mar 2010 09:11:53 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=684#comment-23 Als Antwort auf P.Müller.

Eine Übertragung des Hauses ist dennoch denkbar. Allerdings wird derjenige, der seinen Miteigentumsanteil aufgibt, auf eine andere Absicherung als die Entlassung aus dem Kreditvertrag bestehen. Möglich ist in solchen Fällen zB die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung, die nur für den Fall gilt, dass vom anderen Ehegatten die Zusage der Freistellung von dem Kredit nicht eingehalten werden kann.

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Von: P.Müller https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidung-haus-kredit/#comment-22 Wed, 10 Mar 2010 19:50:39 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=684#comment-22 Was ist, wenn sich die Bank weigert, die Ehefrau aus dem
Kredit zu entlassen? Kann ich das Haus trotzdem übernehmen?

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