Kommentare zu: Einvernehmliche Scheidung – Scheidungsvereinbarung https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/ Rechtsanwälte und Fachanwälte Sat, 01 Jun 2024 12:23:02 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 Von: Scheidungsvereinbarung › Mauersberger und Kollegen https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-123 Sun, 17 Mar 2024 18:08:24 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-123 […] Die ab 01.09.2009 gültigen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt folgender Beitrag: Scheidungsvereinbarung ab 01.09.2009 […]

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Von: RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-21 Thu, 15 Sep 2011 18:35:38 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-21 Als Antwort auf Prioria, Kreis Aurich.

Den Abfindungsbetrag selbst müssen Sie nicht für den Unterhalt Ihres Sohnes einsetzen, etwaige Erträge schon. Das Haus müssen Sie nicht verkaufen, um davon Unterhalt zahlen zu können. Als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen denkbar sind aber zB Kapitalerträge (Zinsen) oder ein Wohnvorteil (Mietersparnis). Laufende Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich für den eigenen angemessenen Bedarf bestimmt und der Unterhaltsberechtigte muss diese nicht für den Unterhalt anderer Berechtigter verwenden. Allerdings gibt es auch insoweit wenige Ausnahmefälle (zB bei einer gesteigerten Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen oder gleichgestellten volljährigen Kindern)

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Von: Prioria, Kreis Aurich https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-20 Tue, 13 Sep 2011 02:42:04 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-20 Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich haben eine Vereinbarung miteinander getroffen, die notariell beurkundet wurde, die unsere Vermögensverhältnisse regelt. Danach wurde beurkundet, dass mein Mann den nachehelichen Unterhalt in einer Summe auszahlt, und das Haus überträgt als Gegenleistung für meinen Unterhaltsverzicht. Jetzt soll der Studentenunterhalt unseres Sohnes geklärt werden und er möchte, dass die damalig gezahlten Beträge auf mein Einkommen angerechnet werden.Weiterhin gibt es eine Klausel: ….dass im Gegenzug alle ehelichen und nachehelichen Unterhaltsansprüche der Erschienenen endgültig abgegolten sind, auch im Falle der Not, des Kranken- und Pflege- und Altersversorgeunterhaltes und des Unterhaltes im Falle der Wiederverheiratung und anschließender Scheidung, sowie etwaig rückständiger Unterhalt.
Es geht nicht darum, ob mein Sohn Unterhalt bekommt oder nicht, das ist soweit klar, es geht darum, ob der gezahlte Unterhalt, sowie das Haus jetzt auf mein Einkommen angerechnet werden kann, obwohl dies als Leistung für einen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt beurkundet worden ist.
Vielen Dank für ihre Mühe.

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Von: RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-19 Sun, 04 Sep 2011 08:26:25 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-19 Wenn sich durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die Einkommensverhältnisse ändern, muss der Unterhalt neu berechnet werden. Das Einkommen wird nicht etwa in voller Höhe auf den Unterhalt angerechnet. Statdessen muss der Unterhaltsbedarf völlig neu bestimmt werden. Für die Zeit vor der Einkommensänderung kommt eine Unterhaltsrückzahlung nicht in Betracht.

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Von: RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-18 Mon, 19 Jul 2010 11:15:18 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-18 Eine Aufhebung der Ehe kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Ob diese gegeben sind, muss im Einzelfall geklärt werden.
Grundsätzlich wird auch bei sehr kurzer Ehedauer eine „ganz normmale“ Scheidung durchgeführt.

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Von: RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-17 Sat, 17 Jul 2010 10:17:18 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-17 Die Abrechnung eines Rechtsanwaltes erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Reichen die eigenen Einkünfte nicht aus, um den Rechtsanwalt zu bezahlen, kommt die Bewilligung von Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Im Falle von Hartz IV kann mit einer ratenfreien Bewilligung gerechnet werden, so dass die gesamten Kosten des Anwaltes aus der Staatskasse bezahlt werden. Ein Hartz IV Empfänger muss in diesem Fall für seine Scheidung nichts bezahlen.

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Von: RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-16 Sat, 29 May 2010 06:34:29 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-16 Eine Beratung zum Inhalt der Scheidungsvereinbarung kann im Beisein beider Ehegatten erfolgen. Allerdings sollte zur Vermeidung einer Interessenkollision klargestellt werden, durch welchen der Ehegatten die Beauftragung des Rechtsanwaltes erfolgen soll. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung ist es nicht möglich, dass ein Rechtsanwalt beide Ehegatten gleichzeitig vertritt. Dennoch ist es im Falle einer einverständlichen Scheidung möglich, dass nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird und sich die Eheleute die Kosten des Rechtsanwaltes teilen.

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Von: RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-15 Wed, 10 Mar 2010 06:12:42 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-15 Ja, die Scheidungsvereinbarung muss nicht zwingend vor der Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens zustandekommen. Es ist sogar denkbar, dass eine Scheidungsfolgenvereinbarung erst nach Rechtskraft der Scheidung geschlossen wird. Wenn zB einzelne Punkte zunächst streitig waren, sind die Eheleute nicht daran gehindert, diese Punkte später doch noch einvernehmlich zu regeln.

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