Für Wohnraummietverhältnisse gilt, dass der Vermieter
grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Ende des
Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung erstellen
und an den Mieter übersenden muss. Für den Mieter wichtig zu
wissen ist, dass innerhalb eines Jahres nach Zugang der
Abrechnung sämtliche Einwendungen gegen die Abrechnung
vorbracht werden müssen. Anderenfalls ist der Mieter mit der
Geltendmachung der Einwendungen ausgeschlossen. Etwas
anderes gilt allenfalls dann, wenn der Mieter die verspätete
Geltendmachung nicht zu vertreten hat, was nur ausnahmsweise
der Fall sein wird.
Zudem sind die Einwendungen des Mieters gegen einzelne
Betriebskostenpositionen nur zu berücksichtigen, wenn er
diese aufgrund der eingesehenen Belege konkretisiert hat.
Hierbei setzt sich bei den Amtsgerichten immer mehr die
Auffassung durch, dass Behauptungen des Mieters „ins Blaue
hinein“ nicht ausreichend sind, soweit er die Belege nicht
eingesehen hat. Will der Mieter die Ansätze in einer
Betriebskostenabrechnung daher bestreiten, muss er nach
Einsichtnahme in die Rechnungsunterlagen im Einzelnen
angeben, was er moniert oder anhand konkreter Tatsachen
Einwende gegen einzelne Kostenansätze plausibel machen. Der
Mieter muss innerhalb der Ausschlussfrist darlegen, warum er
die Abrechnung für falsch hält. Aufgrund dieser sich
festigenden Rechtsprechung steht dem Mieter
selbstverständlich ein uneingeschränktes Recht zur
Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu. Soweit der
Vermieter ihm dies nicht gewährt, hat der Mieter zumindest
ein Leistungsverweigerungsrecht bezüglich des aus der
Abrechnung hervorgehenden Nachzahlungsbetrages.
Lediglich eine formell nicht ordnungsgemäße Abrechnung ist
nicht geeignet um die Einwendungsfrist für den Mieter nach §
556 BGB in Gang zu setzen. Da die überwiegende Zahl der
Betriebskostenabrechnungen mittlerweile zumindest den
formellen Anforderungen der Rechtsprechung genügt, kommt der
Mieter grundsätzlich um eine Einsicht in die
Abrechnungsunterlagen nicht herum.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 27. August 2019