Falls erforderlich beantragen wir für Sie zur Durchführung
eines gerichtlichen Verfahrens Prozess-/bzw.
Verfahrenskostenhilfe.
Den hierfür erforderlichen
Vordruck erhalten Sie von uns.
Bei Bewilligung von
Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe werden von der
Staatskasse sowohl die Gerichts- als auch
Rechtsanwaltskosten übernommen.
Wenn ein Verfahren nur
unter der Bedingung der Bewilligung von Prozess-/bzw.
Verfahrenskostenhilfe durchgeführt werden soll, weisen Sie
darauf einfach zu Beginn der Besprechung hin. Der
Rechtsanwalt wird mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines
entsprechenden Antrages besprechen, Ihnen erklären welche
Unterlagen benötigt werden und alles Erforderliche in die
Wege leiten.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 1. Juni 2024